Verordnung zur Regelung des Friseurgewerbes und verwandter Tätigkeiten

Die Verordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.59 vom 25.09.2000 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

11.11.2000

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Ausübung des Friseurgewerbes und verwandter Gewerbe, einschließlich Schönheitssalons, wie immer bezeichnet und wo immer diese Tätigkeiten ausgeübt werden, sei es in öffentlichen oder privaten Lokalen, auch wenn die Leistungen unentgeltlich erfolgen.

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Veröffentlichungsdatum

11.11.2000

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 13:01 Uhr

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