Befähigungsnachweis für Kleinkrafträder

Für die Erlangung des Befähigungsnachweises zum Lenken von Kleinkrafträdern gelten derzeit folgende Bestimmungen:
Seit dem 01.10.2005 müssen alle Personen, welche ein Kleinkraftrad lenken und keinen Führerschein einer anderen Kategorie besitzen (A, B, C, usw.) im Besitze eines entsprechenden Befähigungsnachweises sein.
Dem Ansuchen um Erlangung dieses Befähigungsnachweises ist ein ärztliches Zeugnis mit Foto des Antragstellers entsprechend der Erlangung des Führerscheines der Kategorie A beizulegen.
Alle Personen, welche am 30.09.2005 volljährig waren und um einen entsprechenden Befähigungsnachweis ansuchen, brauchen keine Prüfung abzulegen; der Befähigungsnachweis wird von zuständigen Landesamt von Amts wegen ausgehändigt. Dem Ansuchen ist neben dem obgenannten ärztlichen Zeugnis eine Bestätigung über die Teilnahme an einem 12stündigen Fortbildungskurs bei einer Fahrschule beizulegen.
Alle Personen, welche erst nach dem 30.09.2005 die Volljährigkeit erreicht haben, müssen die entsprechende Prüfung ablegen.
Die entsprechenden Gesuchsformulare und Einzahlungsscheine liegen im Büro der Gemeindepolizei auf.

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