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Am 24.05.2024 findet eine Gemeinderatssitzung statt. Anbei die Tagesordnung.
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Allgemeines
In Algund wird der Friedhof von der Gemeindeverwaltung geführt. Dies betrifft sowohl die Verwaltungstätigkeit, Erweiterungsarbeiten am Friedhof selbst und den Einsatz von Personal.Eine eigens eingesetzte Friedhofskommission überwacht die Tätigkeit.Der Friedhofswärter versieht seine Arbeit als Bindeglied zwischen Gemeinde und Kirche.
Gesetzliche Ruhefrist
Die gesetzliche Ruhefrist eines Verstorbenen beträgt 10 Jahre ab dem Beerdigungstag. Nach Ablauf dieser Frist kann die Grabstätte auch aufgelöst werden.
Konzessionen
Eine Grabstätte wird erst im Todesfalle zugewiesen. Zu Lebzeiten kann kein Grab vorgemerkt werden.Die Mindestdauer beträgt 10 Jahre bei Einzelgräbern, bei Familiengräbern 20 Jahre.
Konzessionsgebühren
Gebühr für die Leichenkapelle
Euro 31,00 pro Tag (Die Gebühr ist auch dann geschuldet, wenn das Aufbahren erst um 17:00 Uhr eines Tages erfolgt).
Gebühr für den Grabaushub und die Grabschließung
Sarg: Euro 300,00Urne: Euro 100,00
Kosten Namensschild für das Streufeld der Asche
Euro 200,00
Weitere Informationen können der Friedhofsordnung entnommen werden.
Eventuelle Asukünfte erteilt das Gemeindesteueramt (Melanie Pöhl).
Kontakt:Von Montag bis Samstag kann bei Abwesenheit des Friedhofswärters zwischen 08:00 und 16:00 Uhr die Telefonnummer +39 0473 262385 kontaktiert werden.
11.07.2022