GIS - Anwendung der reduzierten Steuersätze bzw. Nichtanwendung der erhöhten Steuersätze

steuer

Um die reduzierten GIS-Steuersätze anwenden zu können bzw. um die Nichtanwendung der erhöhten Steuersätze sicherzustellen, ist es notwendig, dem Gemeindesteueramt die entsprechenden Mietverträge für Wohnungen sowie die Vertragsverlängerungen, -abmeldungen und Mietnachfolgen so bald als möglich vorzulegen.

Die Unterlagen können mittels E-Mail an die Adresse melanie.poehl@algund.eu übermittelt oder während der Öffnungszeiten im Rathaus abgegeben werden.

22.11.2022

DEU